Ja. Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt ab dem 12. August 2026 für alle Verpackungen auf dem EU-Markt, einschließlich industrieller Transportverpackungen wie FIBC Big Bags und PP-Gewebesäcke.
PPWR-Konforme
Big Bags
Die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Jeder LKW wird mit dem vollständigen Dokumentensatz geliefert: EU-Konformitätserklärung, Schwermetall-Prüfberichte, REACH-Erklärung und Materialzusammensetzungsdaten, Lieferung innerhalb von 14 Tagen.
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Der vollständige PPWR-Dokumentensatz
EU-Konformitätserklärung je Sacktyp, akkreditierte Schwermetall-Prüfberichte für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom, eine REACH-SVHC-Erklärung sowie vollständige Daten zur Materialzusammensetzung. Für lebensmittelechte Säcke ist die EU 10/2011 Lebensmittelkontakt-Dokumentation enthalten.
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Chargenrückverfolgbarkeit, Audit-bereit
Jede Lieferung ist bis zur Produktionscharge rückverfolgbar. Wenn Ihr Kunde, Auditor oder die Marktüberwachungsbehörde die technischen Unterlagen zu Ihrer Verpackung anfordert, liegt der Nachweis bereits in Ihrem Postfach, passend zu den Säcken in Ihrem Lager.
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Dokumentierte Säcke in 14 Tagen
Produktion direkt ab Werk, die meisten EU-Ziele werden innerhalb von 14 Tagen per LKW erreicht. Mindestbestellung 1 500 Säcke ohne Obergrenze; Bestellungen fahren in konsolidierten LKW, Sie müssen also keinen LKW selbst füllen. Zum Vergleich: 60 Tage per Seefracht aus Asien, mit offener Dokumentationsfrage bei Ankunft.
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Sie gilt für FIBC Big Bags
Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 erfasst alle Verpackungen auf dem EU-Markt, einschließlich industrieller Transportverpackungen wie FIBC Big Bags und PP-Gewebesäcke. Stoffbeschränkungen, Konformitätsbewertung und Dokumentationspflichten gelten vollumfänglich.
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Kein Bestandsschutz für Altware
Verpackungen, die ab dem 12. August 2026 auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen konform sein; eine allgemeine Ausnahme für vorhandene Lagerbestände gibt es nicht. Früher gekaufte Säcke ohne Dokumentation lassen sich nicht nachträglich legalisieren, die Konformitätsbewertung muss existieren.
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Der Käufer trägt das Risiko
Sitzt Ihr Lieferant außerhalb der EU, sind Sie als Importeur verpflichtet zu prüfen, dass eine Konformitätserklärung existiert und technische Unterlagen auf Anfrage vorgelegt werden können. Ein Lieferant, der beides nicht liefern kann, lässt die Haftung bei Ihnen.
Speziell für Großproduktion gebaut. Unsere Anlage betreibt vollständige Produktionslinien – vom Rohpolymer bis zum fertigen, zertifizierten Produkt – mit lückenloser Rückverfolgbarkeit auf jeder Stufe.
- 36 Mio. Big Bags/Jahr Kapazität
- PPWR-Dokumentation bei jeder Bestellung
- Lebensmittelgerechte Produktion nach EU 10/2011
- Eigenes Qualitätslabor & Rückverfolgbarkeit
- EU-Lieferung innerhalb von 14 Tagen
- Anfrage
- Muster
- Produktion
- Lieferung
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Jede Bestellung enthält die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) je Big-Bag-Typ, Schwermetall-Prüfberichte (Pb, Cd, Hg, Cr VI), eine REACH-SVHC-Erklärung, Angaben zur Materialzusammensetzung sowie Chargenrückverfolgbarkeit.
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Nein. Verpackungen, die ab dem 12. August 2026 auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, müssen die PPWR-Anforderungen erfüllen; einen allgemeinen Bestandsschutz für früher gekaufte Ware ohne Konformitätsdokumentation gibt es nicht.
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Die meisten EU-Ziele werden innerhalb von 14 Tagen per LKW erreicht, der Dokumentensatz kommt mit der Lieferung. Mindestbestellung 1 500 Säcke ohne Obergrenze; Bestellungen fahren in konsolidierten LKW, Sie müssen keinen LKW selbst füllen.
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Ja. Unsere lebensmittelgerechten Big Bags werden mit EU 10/2011-konformen PE/EVOH-Inlinern für den Lebensmittelkontakt gefertigt – geeignet für Lebensmittel, Futtermittel und pharmazeutische Anwendungen.








